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Allgemeine Geschäftsbedingungen QShore

QShore GmbH

Görschstrasse 26b

13187 BERLIN
Germany
 

Telefon: +49 175 520 4784

E-Mail

Vertreten durch Prof. Dr. Ulrich Förster

Handelsregister / USt-IdNr. folgt

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen und/oder Werkleistungen zwischen QShore ("QShore") und ihren Kunden ("Kunde").

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.

1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn QShore ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn QShore ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.4 Rangfolge der Vertragsdokumente: (i) individuelle Vereinbarungen (z. B. Rahmenvertrag, Leistungsbeschreibung, Angebot, Auftragsbestätigung, Projektplan) gehen vor; (ii) diese AGB; (iii) gesetzliche Regelungen.

1.5 Begriffe: "Leistungen" sind alle von QShore geschuldeten Tätigkeiten und Arbeitsergebnisse. "Arbeitsergebnisse" sind insbesondere Berichte, Analysen, Prüf- und Auditberichte, Protokolle, Schulungsunterlagen, Empfehlungen, Spezifikationen oder sonstige Dokumentationen, soweit vertraglich vereinbart.

2. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 QShore erbringt insbesondere technische Beratungsleistungen, Systemanalysen und -bewertungen, Risiko- und Sicherheitsbewertungen, Auditierungen und Readiness-Checks, Zertifizierungs- und Zulassungsbegleitung, 

Schulungen sowie unterstützende Leistungen im Projekt- und Lieferkettenumfeld der maritimen Industrie und sicherheitsrelevanter Systemtechnik ("Leistungen").

2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der individuellen Vereinbarung (z. B. Angebot/Leistungsbeschreibung). QShore ist nicht verpflichtet, über den vereinbarten Umfang hinaus Leistungen zu erbringen.

2.3 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als Werkleistung vereinbart, erbringt QShore Leistungen als Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. Insbesondere wird keine Gewähr für das Erreichen von Zertifizierungen, Zulassungen oder behördlichen Genehmigungen übernommen, da diese von Entscheidungen Dritter (z. B. Behörden, Klassifikationsgesellschaften, Prüfstellen) abhängen.

2.4 QShore ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. QShore bleibt Ansprechpartner und verantwortlich für die vertragsgemäße Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig.

3. Angebote, Vertragsschluss, Änderungen

3.1 Angebote von QShore sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch (i) schriftliche/elektronische Auftragsbestätigung durch QShore oder (ii) Beginn der Leistungserbringung durch QShore auf Veranlassung des Kunden.

3.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer Vereinbarung in Textform. QShore wird die Auswirkungen auf Termine, Aufwand und Vergütung mitteilen. Bis zur Einigung ist QShore berechtigt, die Leistungserbringung auf den ursprünglich vereinbarten Umfang zu beschränken.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde stellt QShore alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Zugänge rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung und benennt kompetente Ansprechpartner.

4.2 Der Kunde gewährt QShore (und ggf. Subunternehmern) nach vorheriger Abstimmung Zugang zu relevanten Anlagen, Systemen, Standorten, Lieferanten und Projektbeteiligten, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

4.3 Der Kunde sorgt für sichere Arbeitsbedingungen und erfüllt alle gesetzlich/behördlich vorgegebenen Sicherheits- und Zutrittsanforderungen (z. B. Werft-, Offshore- oder Hafenregelungen).

4.4 Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender oder mangelhafter Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. QShore kann hierdurch entstehenden Mehraufwand und Wartezeiten nach den vereinbarten Sätzen abrechnen.

4.5 Der Kunde ist für die fachliche und rechtliche Bewertung sowie Umsetzung von Empfehlungen und Arbeitsergebnissen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine Umsetzungsverantwortung von QShore vereinbart ist.

5. Termine, Leistungsort, Abnahme

5.1 Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Ansonsten handelt es sich um Plantermine.

5.2 QShore ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise remote (z. B. per Videokonferenz) zu erbringen, sofern dies nach Art der Leistung sachgerecht ist und keine abweichende Vereinbarung besteht.

5.3 Soweit Werkleistungen vereinbart sind, erfolgt die Abnahme nach Lieferung des Arbeitsergebnisses. Der Kunde prüft unverzüglich, spätestens binnen 10 Werktagen nach Zugang, und erklärt die Abnahme in Textform. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme oder begründete Mängelrüge, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen. Die Nutzung des Arbeitsergebnisses gilt ebenfalls als Abnahme.

5.4 Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen können vereinbart werden.

6. Vergütung, Reisekosten, Drittleistungen

6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag (Festpreis, Zeit- und Materialaufwand oder Mischformen). Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand auf Basis der jeweils gültigen Stundensätze von QShore.

6.2 Reise- und Nebenkosten (z. B. Fahrt, Flug, Bahn, Unterbringung, Verpflegungsmehraufwand, Visa, Sicherheitsunterweisungen) werden zusätzlich in tatsächlicher Höhe bzw. nach Vereinbarung berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

6.3 Kosten externer Dritter (z. B. Prüfstände, Laborleistungen, Klassifikationsgesellschaften, Behördengebühren, Übersetzungen, Fremdsoftware) trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. QShore wird Drittleistungen nur nach Freigabe des Kunden beauftragen, soweit dies praktikabel ist.

6.4 Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

7. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltung

7.1 QShore ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

7.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. QShore ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungen zurückzuhalten und/oder weitere Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen.

7.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder entscheidungsreif sind.

8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen und Unterlagen

8.1 QShore räumt dem Kunden an vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für eigene interne Zwecke sowie zur Vorlage bei Behörden, Klassifikationsgesellschaften oder Prüfstellen ein, soweit dies zur Erreichung des Projektzwecks erforderlich ist.

8.2 Eine darüber hinausgehende Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte (z. B. konzernfremde Unternehmen, Lieferanten, Wettbewerber) bedarf der vorherigen Zustimmung von QShore in Textform, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

8.3 Vorbestehendes Know-how, Methoden, Tools, Vorlagen und Software von QShore bleiben Eigentum von QShore. QShore ist berechtigt, generisches Know-how, das bei der Leistungserbringung entsteht, projektübergreifend zu nutzen, solange keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

9. Schutzrechte Dritter und Freistellung

9.1 Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Unterlagen, Daten und Inhalte frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, oder dass er die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt.

9.2 Der Kunde stellt QShore von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte beruhen, sofern QShore diese nicht zu vertreten hat.

 

10. Vertraulichkeit und Referenzen

10.1 Die Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, geheim zu halten und nur für Vertragszwecke zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Vertragsende fort.

10.2 Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die (i) allgemein bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese AGB bekannt werden, (ii) der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder (iii) aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

10.3 Eine namentliche Referenznennung oder Veröffentlichung von Projektergebnissen durch QShore erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung des Kunden in Textform.

 

11. Datenschutz

11.1 Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere DSGVO).

11.2 Soweit QShore im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), sofern erforderlich.

11.3 Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung sowie die Information der betroffenen Personen verantwortlich, soweit QShore nicht gesetzlich selbst Verantwortlicher ist.

 

12. Haftung

12.1 QShore haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

12.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet QShore nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten 
(Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde für das betroffene Projekt in den 12 Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses gezahlt hat.

12.3 QShore haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Nutzungsausfall, verlustene Daten oder reine Vermögensschäden, soweit diese nicht aus einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten resultieren oder zwingend zu ersetzen sind.

12.4 Soweit Arbeitsergebnisse auf Angaben, Unterlagen oder Entscheidungen Dritter beruhen, haftet QShore nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, sofern QShore diese nicht zu vertreten hat. Entscheidungen von Behörden, Klassifikationsgesellschaften oder Prüfstellen liegen außerhalb des Einflussbereichs von QShore.

12.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von QShore.

13. Mängelrechte (nur bei Werkleistungen)

13.1 Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. QShore ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurücktreten.

13.2 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

14. Laufzeit, Kündigung, Stornierung

14.1 Soweit der Vertrag eine Laufzeit vorsieht (z. B. Rahmenvertrag), kann er mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist.

14.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, (ii) eine Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt und den Verstoß nicht innerhalb angemessener Frist abstellt oder (iii) ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

14.3 Bei Terminabsagen/Stornierungen von bereits verbindlich eingeplanten Vor-Ort-Terminen oder Schulungen kann QShore Stornokosten verlangen, sofern QShore die Kapazitäten freigehalten hat und eine kurzfristige anderweitige Disposition nicht möglich ist. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Pauschalen (jeweils zuzüglich bereits angefallener, nicht stornierbarer Fremd- und Reisekosten): bis 10 Werktage vor Termin: 0%; 9 bis 4 Werktage: 50% der vereinbarten Vergütung; ab 3 Werktagen: 100% der vereinbarten Vergütung. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass QShore kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

15. Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, Streiks, Pandemien, erhebliche Störungen von IT- oder Kommunikationsinfrastrukturen, Cyberangriffe) befreien die betroffene Partei für die Dauer und im Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht. Termine verschieben sich entsprechend. 15.2 Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 60 Kalendertage an, kann jede Partei den betroffenen Vertragsteil aus wichtigem Grund kündigen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz von QShore, soweit nicht anders vereinbart.

16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist - soweit zulässig - der Sitz von QShore. QShore ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

16.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

16.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

16.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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